Mord an Jagersch Philipp

Sühne durch Schwurgericht nach 18 Jahren

In der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 1919 wurde der Ackerer Philipp (Wilhelm) Riehm in seinem Bett brutal ermordet. Die Täter hatten es auf sein Barvermögen abgesehen; er galt als sehr vermögend.

Der Mord ist fest gehalten in der Ortschronik im Original auf  S. 198. Der Chronist, der Dorfschullehrer Peter Adam, hat seinem Bericht die entsprechenden Zeitungsartikel (Saarbrücker Zeitung vom 18.05.1919) beigeheftet (als Anlage zur Schulchronik auf der vorletzten Seite). Als Täter werden damals recht schnell gefasst Alois Groß (Eppelborn) und Peter Sträßer (Lebach) sowie als Mitwisserin Charlotte Kallenborn (Lebach). Als Tatmotiv gibt der als Haupttäter verdächtigte Alois Groß an, Geld gebraucht zu haben, weil er Charlotte Kallenborn heiraten wollte und deswegen für die Familiengründung (Möbelkauf) Geld gebraucht hatte.

In der Ortschronik wird später nicht mehr vermerkt, wie das Strafverfahren ausgegangen war. Kein Wunder!

Richard Hoffmann (Lebacher Bildhauer) hat uns über Richard Wagner (Historischer Verein Lebach) einen Zeitungsartikel übergeben (leider ist die Quelle nicht mehr zitierbar), in dem sich das Strafverfahren aufgeklärt.

Abgeurteilt wurden 1919 nur Peter Sträßer (der nach 12 Jahren im Zuchthaus verstarb) und Charlotte Kallenborn. Alois Groß, der als Haupttäter galt, floh 1919 aus der Forensik in Merzig, wo man ihn auf seine Schuldfähigkeit hin untersuchen wollte. Es gelang ihm, mit den gefälschten Papieren eines Cousins und 30 RM, die ihm seine Großmutter zusteckte, ins Reich zu flüchten und in Norddeutschland unter einem falschen Namen ein neues Leben zu beginnen. Er heiratete dort in Norddeutschland, war beruflich sehr erfolgreich und war von seinen neuen Bekannten, Freunden und Nachbarn sehr geschätzt. Nur durch einen Zufall, als er seine Papiere beim Einwohnermeldeamt verlängern lassen wollte, wurde seine wahre Identität nach 18 Jahren aufgedeckt. Er wurde umgehend in Saarbrücken 1937 wegen Mordes angeklagt. Allein die Tatsache, dass er in diesen 18 Jahren ein tadelloses und vorbildliches bürgerliches Leben geführt hatte, bewahrte in vor dem Todesurteil des Schwurgerichtes. Er erhielt als gnädige Strafe 12 Jahre Zuchthaus.

Der Artikel über das Schwurgerichtsverfahren ist hier nachlesbar.

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