Verkehrsverein Lebach veranstaltet Fotowettbewerb
Thomas Daub gewinnt den 1. Preis
Der Verkehrsverein Lebach hatte kürzlich einen Fotowettbewerb zu „Lebacher Ansichten“ ausgelobt. Gewonnen hat dabei den 1. Preis Thomas Daub mit einem Bild vom Hofland-Kreuz (oberhalb des Schützenberges Richtung Niedersaubacher Friedhof). Das Hofland gehört zum alten Niedersaubacher Bann an der Dorfgrenze zu Lebach.
Man sollte noch wissen, dass das Hofland im Hochmittelalter (sicherlich „dünn“) besiedelt war. Niedersaubach entstand wohl erst nach den Schrecken des 30-jährigen Krieges dort, wo es jetzt noch steht; so wird es jedenfalls in der Niedersaubacher Ortschronik behauptet.
Die Gemarkung trug im Hochmittelalter auch die Bezeichnungen Merscheid oder Malvenscheid. Die Existenz der Siedlung ist urkundlich laut Dieter Staerk unter der Eintragsnummer 248 in dessen Untersuchungen über die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen „Ortswüstungen“ belegt.
Wer sich ausführlich über die Niedersaubacher „Wüstungen“ (aufgegebene kleine Gehöfte, so genannte „Wüstfallen“) informieren möchte, findet die Quellen hierzu in: Dieter Staerk, Die Wüstungen des Saarlandes, Saarbrücken 1976, in: Veröffentlichungen der Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, Band VII.
Klaus Feld (Landsweiler) hat sich eingehender mit den Wüstungen unserer Gegend beschäftigt. Er bezweifelt, dass die Aufgabe z.B. der Hofland-Siedlung durch die Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges zu erklären sind. Er vermutet dagegen, dass die tiefgreifenden klimatischen Veränderungen im Ausgang des Hochmittelalters bereits die Ursachen hierfür beinhalten. Weil es empfindlich kälter wurde und der Wasserzugang auf höher gelegenen Siedlungsplätzen versiegte, waren die Vorfahren gezwungen, dem Wasser (hier: unserem Saubach) in die Tallagen zu folgen. Erinnern muss man in diesem Zusammenhang an die Gemarkung „Wingert“ (nördlich neben „Rauen“ Wäldchen gelegen), die darauf hindeutet, dass es im Hochmittelalter bei uns noch so warm war, dass Weinbau möglich war („Wingert“ bedeutet althochdeutsch so viel wie „Weingarten“).
Ich möchte Klaus Feld zitieren:
„Das Hofgut zwischen Lebach und Niedersaubach wird 1605 erstmals erwähnt. Am 31. August 1605 übertrug Philipp Daniel von Hagen seinem Untertanen Johann Lebach und dessen Erben ein größeres Stück Land, zwischen Lebach und Saubach gelegen, das man das Hofgut nannte und das etwa 47 Morgen am Stück umfasste. Auf dieses Hofgut hatte Johann Lebach, der zugleich Hochgerichtsmeier in Lebach war, seinem Grundherrn zuvor ein Hypothekendarlehen über 275 Gulden gewährt. In dem Vertrag wurde jetzt festgeschrieben, dass von diesen Ländereien keine Abgaben an den Grundherrn zu leisten seien. Statt dessen diente der Ertrag der Grundstücke als Verzinsung des Darlehens.
130 Jahre später, im Jahre 1734, notiert der hagenische Amtmann Johannes Schaupp, dass das Hofgut durch Peter Puhl vom Hahn zu einem Drittel und Johannes Knobe aus Lebach zu zwei Dritteln besessen wird.
Danach handelte es sich bei dem Hofgut um ein hagenisches Gut. Noch heute erinnern die Straßennamen ‚Am Hof‘ und ‚Hoflandring‘ an dieses alte Hofgut in der Nähe des Saubacher Weges.
Nach dem Flurkataster ist auch Merscheid hier zu suchen. Laut Staerk wurden die Abgaben für Merscheid an die Kellerei St. Wendel gezahlt. Es muss also an dieser Stelle zwei Siedlungsplätze, vergleichbar den heutigen landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen, gegeben haben. Die Höfe wurden im 14. Jahrhundert aufgelassen, weil durch den damaligen Klimawandel, es wurde deutlich kälter, die Brunnen für die notwendige Trinkwasserversorgung versiegten (Quelle: Landesarchiv Saarbrücken, Bestand Schloss Münchweiler, Akten Nr. 320 und 321).“
Auf meine Frage hin, ob denn nun „Hofland“ und „Merscheid“ Bezeichnungen für denselben Siedlungskomplex sind, antwortet Klaus Feld (Landsweiler):
„Ich kenne mich in den Flurkarten nicht aus. Offensichtlich liegen aber Merscheid und Hofland beieinander. So liest es sich zumindest bei Staerk. Er hat aus dieser Gemengelage, insbesondere aus den zahlreichen Ergänzungen ‚Hof‘ in den Flurnamen, auf eine Wüstung geschlossen und dieser den Namen ‚Merscheid‘ gegeben. Ich halte diesen Namen nicht unbedingt für gesichert, zumal er in den hagenischen Akten nicht vorkommt. Dort ist beim Hofland von 47 Morgen die Rede. Das ergibt ein kleines Bauerngut. Nach Staerk betrug der kurtrierische Anteil 8 Morgen. Weder diese Grundstücksfläche noch die Abgabe von 4 Masthähnen deuten auf ein eigenständiges kurtrierischen Gut hin. Staerk zitiert aus dem Gültbuch der kurtrierischen Kellerei St. Wendel von 1606. Es hat danach den Anschein, dass es sich bei Merscheid um eine einzelne größere Wiese handelt, für deren Nutzung der Beständer die 4 Kappen als Grundsteuer zahlen muss. Für diese Praxis gibt es auch in den hagenischen Unterlagen Beispiele. Offensichtlich sind also das Hofgut am Hofland und die von Staerk genannte Wüstung Merscheid identisch, wenn sie auch möglicherweise nie so hieß.“
Lothar Schmidt
P.S.:
Thomas Daub möchte ich für die Erlaubnis der Veröffentlichung seines Bildes vom Hofland-Kreuz danken. Die Verwertung obliegt natürlich seinem Urheberrecht.